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Vertragliche Anlagefonds

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Aufgaben-Delegation

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Zu den Delegationsmöglichkeiten und –beschränkungen ist folgendes festzustellen:

Delegation

  • Delegationskompetenz
    • Fondsleitung
  • Delegationsgegenstände
    • Anlageentscheide [vgl. KAG 31 Abs. 1]
      • an Vermögensverwalter, die einer anerkannten Aufsicht unterstehen [vgl. KAG 31 Abs. 3 Satz 1]
      • Ausnahme
        • Bewilligungspflicht der AB [KAG 31 Abs. 3 Satz 2]
      • Effektenfonds
        • Keine Delegation mit Interessenkonflikt-Gefahr [vgl. KAG 31 Abs. 4]
          • Keine Delegation an Depotbank
          • Keine Delegation an Anleger-nahe Institute
          • etc.
    • Teilaufgaben, die im Interesse einer sachgerechten Verwaltung sind
  • Delegationsempfänger
    • nur für Aufgaben-Ausführung qualifizierte Personen
    • nur vertrauenswürdige Personen
    • exklusiver Delegationsempfang (keine Weiterdelegation an „Subunternehmer“)
  • Delegationsverantwortung der Fondsleitung
    • für
      • Instruktion
      • Ueberwachung
      • Kontrolle
    • Haftung der Fondsleitung wie für eigenes Handeln [vgl. KAG 31 Abs. 5]
  • Delegationsform
    • Schriftliche Verträge
    • Regelungsinhalt
      • Zuständigkeiten
      • Verantwortlichkeiten
      • Schnittstellen
      • Koordinationspflicht
      • Einsichtsrechte der Fondsleitung
      • Weisungsrechte der Fondsleitung
      • Kontrollrechte der Fondsleitung
      • Haftungsfragen

Delegationsfeindlichkeit

Immobilienfonds

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