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Vertragliche Anlagefonds

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Open End-Prinzip

Rechtsgebiet:
Vertragliche Anlagefonds
Stichworte:
Vertraglicher Anlagefonds
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es gelten die Allgemeinen Prinzipien der „offenen kollektiven Kapitalanlage“:

Kein jederzeitiges Rückgaberecht bei Immobilienfonds-Anteilen

  • Rücknahmepflicht nur bei Einhaltung einer 12-monatigen Frist auf Ende des Rechnungsjahres [vgl. KAG 66 Abs. 2]
  • Veräusserungs-Alternative bei börslichem oder ausserbörslichem Handel [vgl. KAG 67]
    • Beeinflussungsverbot
    • Kein Insiderhandel (Insiderverbot)
    • Vermeidung von Interessenkonflikten

Ausnahme

  • Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit
    • Voraussetzungen
      • Schriftliche Aufforderung des Anlegers zur vorzeitigen Rückzahlung mit der Kündigung
      • Gleichzeitige Befriedigung aller, die vorzeitige Rückzahlung verlangenden Anleger
      • Auszahlung nach Abschluss des betreffenden Rechnungsjahres

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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