Grundlagen
Anforderungen an die Fondsleitung
Das Bundesgesetz über die Kollektiven Kapitalanlagen (KAG) stellt für die Bewilligung einer Fondsleitung bestimmte allgemeine und organisatorische Anforderungen:
» Gesellschaftsvoraussetzungen
Informationen zum Vertraglichen Anlagefonds, basierend auf einem Kollektivanlagevertrag
Das Bundesgesetz über die Kollektiven Kapitalanlagen (KAG) stellt für die Bewilligung einer Fondsleitung bestimmte allgemeine und organisatorische Anforderungen:
» Gesellschaftsvoraussetzungen